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Ratgeber

E-Rechnung für Musiker

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen. Für selbstständige Musiker heißt das: E-Rechnungen empfangen müssen sie schon heute können, ausstellen spätestens ab 2028, sobald ihre Kunden Unternehmen sind. Ein Überblick, Stand September 2026.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind das vor allem XRechnung (eine reine XML-Datei) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ein PDF mit eingebetteter XML), ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL.

Eine normale PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“. Sie ist nur noch in der Übergangszeit erlaubt.

Welche Fristen gelten?

Welche Ausnahmen gibt es?

Was heißt das für Musiker?

Entscheidend ist, wer die Gage zahlt. Spielst du für eine Agentur, ein Hotel, eine Firma oder einen Veranstalter, ist das ein Umsatz zwischen Unternehmen, und es gelten die Fristen oben. Bucht dich ein Brautpaar oder eine Privatperson, besteht keine E-Rechnungspflicht.

Viele Musiker haben beides. Spätestens ab 2028 brauchst du für deine Geschäftskunden E-Rechnungen, es sei denn, du bist Kleinunternehmer. Öffentliche Auftraggeber verlangen sie teilweise schon heute.

Auf der Empfangsseite betrifft dich die Pflicht bereits jetzt: Wenn dir ein Musikgeschäft, ein Verleih oder ein Softwareanbieter eine XRechnung schickt, brauchst du ein Programm, das die XML-Datei lesen kann.

E-Rechnungen mit Gagenheld

Mehr zur laufenden Buchhaltung steht unter Buchhaltung für Musiker, zum Weg von der Anfrage bis zur Rechnung unter Auftrittsmanagement für Musiker.

Grundlage: § 14 UStG, § 34a UStDV und das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Oktober 2024. Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung.

Stand: September 2026

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