Gewinnermittlung mit der EÜR
Die meisten selbstständigen Musiker ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben, gezählt wird, wenn das Geld fließt. Gagenheld rechnet die EÜR laufend mit. Du siehst jederzeit, wo du im Jahr stehst, mit Charts und Statistiken je Jahr und älteren Jahren im Archiv.
Hast du freiberufliche (§ 18 EStG) und gewerbliche (§ 15 EStG) Einkünfte, führst du beides getrennt, mit eigenen Kategorien je Einkunftsart.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gilt das, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt ab diesem Umsatz die Regelbesteuerung.
- Gagenheld behält die Umsatzgrenze im Blick.
- Der Wechsel zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung wird je Jahr sauber getrennt.
- Bei Regelbesteuerung gibt es die Umsatzsteuer-Voranmeldung als fertige Übersicht.
Belege ohne Zettelwirtschaft
Belege lädst du per Drag & Drop hoch, auch viele am Stück oder mehrere Quittungen in einem Scan. Eine KI liest Betrag, Datum und Aussteller aus, du bestätigst nur. Weichen Beleg und Eintrag voneinander ab, markiert Gagenheld das. E-Rechnungen liest Gagenheld direkt aus der XML, mehr dazu unter E-Rechnung für Musiker.
Wiederkehrende Ausgaben wie Versicherungen oder Abos legst du einmal an, danach buchen sie sich automatisch. Die Belege landen automatisch benannt im richtigen Ordner der Gagenheld Cloud oder deiner eigenen Nextcloud.
Fahrtkosten und Instrumente
Fahrten zum Auftritt sind Betriebsausgaben. Gagenheld berechnet Route und Kilometer je Auftritt auf Knopfdruck und hängt sie direkt an die Anfrage, so sind sie für die Steuer sauber belegt. Instrumente und Technik schreibst du über die Abschreibung (AfA) ab, auch die rechnet Gagenheld mit.
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- Dein Steuerberater bekommt einen eigenen, nur lesenden Zugang. Ändern kann er nichts.
- Für die Betriebsprüfung gibt es den GoBD-Export als Z3-Paket.
- Alle Listen lassen sich als CSV exportieren, Auswertungen als PDF.
Buchhaltung und Auftritte in einem System
In Gagenheld sind Buchhaltung und Auftrittsplanung kein getrenntes Werkzeug. Rechnung, Fahrtkosten und Belege hängen an der jeweiligen Anfrage, deshalb tippst du nichts doppelt. Wie der Ablauf von der ersten Anfrage bis zur bezahlten Gage aussieht, steht unter Auftrittsmanagement für Musiker.
Grundlage für die Umsatzgrenzen: § 19 UStG in der seit 1. Januar 2025 geltenden Fassung. Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung.
Stand: September 2026